Um ein Unternehmen in der Türkei zu gründen, sollte zunächst ein Unternehmen in Übereinstimmung mit dem Sektor, in dem der Investor tätig sein wird, oder den mittel- und kurzfristigen Zielen und Absichten des Investors gegründet werden. Es gibt zwar einige Gemeinsamkeiten bei der Gründung, aber es gibt auch verfahrenstechnische und inhaltliche Anforderungen je nach den oben genannten Unternehmensarten.
UNTERNEHMENSGRÜNDUNG IN DER TÜRKEI
Unternehmensgründung für Ausländer in der Türkei
Die Gründung einer Gesellschaft in der Türkei ist gebührenfrei. Die Gründung einer Gesellschaft in der Türkei durch einheimische oder ausländische, reale oder juristische Personen unterliegt den gleichen Regeln.